Durch die Änderung der Corona-Verordnung Schule ändern sich folgende Regelungen ab 04.05.2022:
- Positiv getestete Schüler*innen müssen grundsätzlich nur noch fünf Tage in Quarantäne (sofern sie 48 Stunden ohne Krankheitssymptome sind), ein negativer Test ist zur Aufhebung der Quarantäne nicht mehr nötig
- Enge Kontaktpersonen ohne Krankheitssymptome müssen nicht mehr automatisch in Quarantäne (unabhängig vom Impf- oder Genesenenstatus)
Die Einzelheiten finden sich hier im Schreiben des Kultusministeriums: