Sozialer Trainingsraum

Den sozialen Trainingsraum gibt es an der Schule bereits seit 2006.

 

Grundlagen

Grundlage des Modells sind verbindliche Regeln des Miteinanders und des gegenseitigen Respekts. Schüler, die sich an diese Regeln nicht halten wollen und den Unterricht stören, reflektieren im Trainingsraum unter Aufsicht eines Lehrers ihr Verhalten, indem sie einen Rückkehrplan ausfüllen müssen. Dieser Rückkehrplan muss zeitnah mit dem Lehrer besprochen werden, der den Schüler in den Trainingsraum geschickt hat.

Jeder Schüler trägt Verantwortung für sein Handeln: Der Schüler entscheidet sich durch sein Verhalten für oder gegen den Trainingsraum.
Für die Betreuung des Trainingsraumes gibt jeder Lehrer freiwillig eine zusätzliche Stunde zum normalen Unterrichtsdeputat.
Die Einführung des Trainingsraums wurde von den Eltern mitgetragen.

 

Ritualisierter Ablauf bei Störungen im Unterricht

Bei massiven oder wiederholten Unterrichtsstörungen muss ein Schüler in den Trainingsraum, der sich neben dem WRS-Lehrerzimmer im A-Bau befindet.
Die Lehrkraft, die den Schüler Trainingsraum schickt, gibt diesem einen Laufzettel mit, auf dem unter anderem der Grund für den Trainingsraum steht, damit die aufsichtsführende Lehrkraft Bescheid weiß.

Im Trainingsraum selbst muss der Schüler einen Bogen ausfüllen und dabei sein Verhalten reflektieren. Der Schüler muss mindestens bis zum Ende der Unterrichtsstunde im Trainingsraum bleiben.

Anschließend wird der Bogen zusammen mit dem Lehrer besprochen, der den Schüler in den Trainingsraum geschickt hat. Zeigt der Schüler überhaupt keine Einsicht oder verläuft das Gespräch unbefriedigend, muss der Schüler unter Umständen erneut in den Trainingsraum zum Überarbeiten des Bogens (dieser Wiederholungsaufenthalt zählt aber nicht zu den eigentlichen Trainingsraumaufenthalten dazu – siehe Maßnahmen).

 

Mögliche Maßnahmen bei wiederholten Trainingsraumaufenthalten

– 3 x Trainingsraum: Elternbrief
– 5 x Trainingsraum: Helferkonferenz (Eltern, Schüler, Klassenlehrer, Schulleitung, Fachlehrer)
– 7 x Trainingsraum: kann Unterrichtsausschluss nach § 90 zur Folge haben

 

Verbindliche Verhaltensregeln

Diese drei Regeln sind Grundlage und hängen in jedem Klassenzimmer:


1. Jeder Schüler hat das Recht auf ungestörten Unterricht/ungestörtes Lernen.
2. Jeder Lehrer hat das Recht auf ungestörten Unterricht/ungestörtes Lehren.
3. Jeder hat die Rechte der anderen zu wahren und zu verteidigen.