Neue Corona-Regelungen ab 21. März

Folgende wichtige Neuerungen gelten ab heute:

Testpflicht

Ab 21.03. sind nur noch zwei (statt wie bisher drei) Schnelltests pro Woche vorgesehen. Wir an der Wimbergschule haben montags und mittwochs unsere Corona-Test-Tage.

Wer von der Testpflicht befreit ist, kann sich freiwillig testen lassen.
Die Einzelheiten zur Befreiung der Testpflicht können im Schreiben des Ministeriums vom 18.03.2022 nachgelesen werden:

MD-Schreiben – Anpassung Corona Regeln Schule

Maskenpflicht

Die Maskenpflicht gilt weiterhin in Unterrichtsräumen bzw. im Schulgebäude.

Wann kann man wieder aus der Quarantäne bzw. wann muss man in Quarantäne?

CoronaVO-Absonderung_Uebersicht

Kultusministerium – Fragen und Antworten zur Quarantäne

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