Folgende wichtige Neuerungen gelten ab heute:
Testpflicht
Ab 21.03. sind nur noch zwei (statt wie bisher drei) Schnelltests pro Woche vorgesehen. Wir an der Wimbergschule haben montags und mittwochs unsere Corona-Test-Tage.
Wer von der Testpflicht befreit ist, kann sich freiwillig testen lassen.
Die Einzelheiten zur Befreiung der Testpflicht können im Schreiben des Ministeriums vom 18.03.2022 nachgelesen werden:
MD-Schreiben – Anpassung Corona Regeln Schule
Maskenpflicht
Die Maskenpflicht gilt weiterhin in Unterrichtsräumen bzw. im Schulgebäude.
Wann kann man wieder aus der Quarantäne bzw. wann muss man in Quarantäne?