Am 14. März bekam die Klasse 8a mit ihrem Klassenlehrer Thomas Vogel Besuch von der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg. Die drei Referent*innen Julia Wießmann, Ole Fabry und Jan Markus kamen von Heidelberg angereist, um mit den Schüler*innen einen Workshop über die Grundrechte durchzuführen. Wie aktuell dieses Thema, das auch derzeit im Gemeinschaftskundeunterricht behandelt wird, werden würde, konnte bei der Anmeldung im Herbst noch niemand wissen. Der Krieg in der Ukraine macht ganz deutlich, wo die Grundrechte verletzt werden und wie wichtig diese sind. In der Ukraine wird Menschen die Menschenwürde genommen, in Russland wird die Meinungs- und Pressefreiheit abgeschafft und bei uns demonstrieren Menschen für den Frieden, was unter die Versammlungsfreiheit fällt.
Begonnen hatte der Tag mit einem Spiel, bei dem die Achtklässler*innen in drei Gruppen möglichst viele Zettel mit ihrem Gruppennamen, den sie sich selbst ausgesucht hatten („Mathe“, „Frösche“ und „Malfoys“), beschriften mussten. Während eine Gruppe mit vielen leeren Blättern, die andere mit einem abgebrochenen Bleistift und die dritte mit einem Spitzer gestartet war, musste durch Tauschen, Verhandeln und Überzeugen das Ziel erreicht werden. Am Schluss hatte eine Gruppe fast alle Zettel beschriftet, eine Gruppe ging leer aus und die dritte Gruppe hatte durch einen Trick, indem sie die Spitze des nun gespitzten Bleistiftes abgebrochen hatte, wenigstens noch ein paar Blätter beschriften können.
Das Fazit des Spiels lautete: Es braucht Regeln im Umgang miteinander und dieses Regeln sind im Grundgesetz in den Grundrechten (Artikel 1 – 19) aufgeschrieben. Die Schüler*innen lernten den Unterschied zwischen Menschen- und Grundrechten kennen. Während erstere für alle Menschen gelten, sind letztere gültig für die Menschen in Deutschland. Im Laufe des Workshops arbeiteten die Jugendlichen mit Bildkarten die Grundrechte heraus, lernten den Unterschied zwischen Freiheitsrechten, Gleichheitsrechten oder Teilhaberechten kennen und beschäftigten sich in Kleingruppen mit Grundrechtskonflikten.
Zum Beispiel mit den folgenden Fallbeispielen:
- Darf ein Polizist einem Tatverdächtigen Folter androhen?
- Darf man auf sein Auto den Spruch „Soldaten sind Mörder“ aufkleben
- Ist ein Kopftuchverbot für Lehrerinnen erlaubt?
Am Ende präsentierte jede Gruppe ihr Fallbeispiel, ihre Meinung dazu und das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den realen Fällen. Beim Abschlussquiz schließlich wurde das erworbene Wissen überprüft. An den Begriffen „Judikative“ oder „Ewigkeitsklausel“ bissen sich die Gruppen die Zähne aus. Doch am Ende gewannen die „Melfoys“ mit großem Vorsprung.
Der Workshop machte allen Spaß und der Klassenlehrer meinte: „Als Zuschauer konnte ich euch alle mal gut beobachten“, was sonst im normalen Unterricht nur schwer möglich sei.