Regelungen zur Selbstquarantäne vor den Weihnachtsferien

Liebe Eltern,

wie das Kultusministerium mitteilte, können Schülerinnen und Schüler am 20./21. Dezember (nur beide Tage zusammen) aus Gründen der Selbstquarantäne (um eine mögliche Corona-Infektion vor den Feiertagen zu verhindern) vom Präsenzunterricht befreit werden.

Die Beurlaubung muss von den Erziehungsberechtigten schriftlich gestellt werden. Die beurlaubten Kinder haben dann aber keine vorgezogenen Weihnachtsferien, sondern bekommen Aufgaben in Moodle, die zu Hause bearbeitet werden müssen.

Wenn Sie eine Beurlaubung für Ihr Kind im genannten Zeitraum in Anspruch nehmen möchten, informieren Sie bitte bis Donnerstag, 16.12.2021 schriftlich die Klassenlehrerin oder den Klassenlehrer.

Nähere Informationen finden Sie im Schreiben des Kultusministeriums:

Schreiben Kultusministerium vom 07.12.2021

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