Sehr geehrte Eltern,
bitte beachten Sie, dass die Gesundheitserklärung, die Ihre Kinder vor den Herbstferien mit nach Hause bekommen haben, am Montag, 02.11.2020 unterschrieben mitgebracht werden muss.
Andernfalls müssen wir Ihr Kind wieder nach Hause schicken.
Hier kann die Erklärung auch noch einmal ausgedruckt werden:
Erklärung Erziehungsberechtigte nach CoronaVO_09_2020
- Das Kultusministerium schreibt dazu:
Was passiert, wenn die Gesundheitserklärung am ersten Schultag nicht vorliegt?
Laut Corona-Verordnung Schule fordern die Schulen die Gesundheitserklärungen vor Schulstart bzw. vor der Aufnahme des Betriebs nach Ferienabschnitten ein. Solange Schülerinnen und Schüler diese Erklärung nicht vorlegen, besteht für sie ein Zutritts- und Teilnahmeverbot.
(Stand: 21. Oktober 2020)
- Auf der Seite des Kultusministeriums gibt es auch Tipps und Handreichungen zum Umgang mit Erkältungssyptomen:
https://km-bw.de/,Lde/Startseite/Ablage+Einzelseiten+gemischte+Themen/Erkaeltung
Unser Hygienekonzept wurde auch aktualisiert
Hier finden Sie die aktuellen Konzepte für die Grund- und Werkrealschule: