Schulschließung/Notbetreuung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie

Liebe Eltern, Schüler, Lehrkräfte und Mitarbeiter der Wimbergschule,

heute kündigte die Landesregierung die Schließung aller Schulen und Kindertageseinrichtungen in Baden-Württemberg ab Dienstag, 17. März bis zu den Osterferien an.

Am Montag, 16. März ist unsere Schule noch einmal wie gewohnt von 8.15 – 13.15 Uhr mit regulärem Unterricht und dem Ganztag bis 15.30 Uhr geöffnet.

Auch wir an der Wimbergschule sind davon natürlich betroffen und versuchen trotz der notwendigen Schließung den Schülerinnen und Schülern ein Lernen von zu Hause aus zu ermöglichen.

Alle aktuellen zukünftigen Infos, Betreuungsangebote, Lernangebote oder Verlinkungen werden hier auf unserer Homepage veröffentlicht, so dass trotz der Ausnahmesituation ein Informationsaustausch stattfinden kann.

Bleibt/Bleiben Sie gesund und viel Kraft für die anstehenden Herausforderungen!

Wichtige Informationen gibt es hier:

Schreiben von Ministerin Eisenmann zu Schul- und Kitaschließungen

Pressemitteilung Schul-/Kitaschließungen


Notbetreuung an der Schule für Kinder der Klassen 1 – 6

Wichtig! Das Anmeldeformular muss bis spätestens Montag, 16.03. um 15.00 Uhr an der Schule sein (Direktabgabe, Briefkasten oder abfotografiertes/eingescanntes Formular per Mail).

Wer kann sein Kind/seine Kinder zur Notbetreuung anmelden?

Um die Arbeitsfähigkeit von Eltern sicherzustellen, die in Bereichen arbeiten, die für die Sicherstellung des gesellschaftlichen Lebens notwendig sind, wird von der Stadtverwaltung eine Notbetreuung für Kinder bis zum Grundschulalter eingerichtet. Zu diesen Bereichen zählen insbesondere

  • die Gesundheitsversorgung (medizinisches und pflegerisches Personal, Hersteller von für die Versorgung notwendigen Medizinprodukten)
  • die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr (Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz)
  • die Sicherstellung der öffentlichen Infrastruktur (Telekommunikation, Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung)
  • die Lebensmittelbranche.

Grundvoraussetzung ist dabei, dass beide Erziehungsberechtigte der Kinder, im Fall von Alleinerziehenden der oder die Alleinerziehende, in Bereichen der kritischen Infrastruktur tätig sind.

Diese Notbetreuung kann nur in Anspruch genommen werden, wenn keine andere Betreuungsmöglichkeit gegeben ist, keine Krankheitssymptome bei Eltern und Kinder vorliegen und kein Aufenthalt der Kinder und Eltern in einem Risikogebiet in den letzten 14 Tagen erfolgt ist. Die Notbetreuung ist ab Dienstag, den 17. März 2020, eingerichtet.

(Quelle: https://www.calw.de/Corona)

Hier steht das Formular zum Download bereit:

Antrag-Notbetreuung-Schulen

Weitere Infos oder Kontaktmöglichkeiten gibt es auf der Homepage der Stadt Calw:

Link zur Seite der Stadtverwaltung


Informationen zu den Prüfungen in Klasse 9 und 10

Bis jetzt ist vorgesehen, dass die schriftlichen Abschlussprüfungen in Klasse 9 und 10 wie geplant nach den Osterferien stattfinden. Es werden aber auch Alternativen und Notfallpläne im Kultusministerium erarbeitet. Wichtig ist, dass diesem Prüfungsjahrgang kein Nachteil entsteht!

Dazu wird es weitere Informationen geben, sobald diese vom Ministerium vorliegen.

Vielen Dank für euer/Ihr Verständnis!

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