Auswirkungen der Allgemeinverfügung des Landkreises Calw auf den Sportunterricht

Die Allgemeinverfügung tritt am Mittwoch, 9. Dezember 2020 in Kraft. Sie ist befristet bis 23. Dezember 2020 um 5 Uhr.

Sie tritt allerdings vorzeitig außer Kraft, sobald der Wert der Sieben-Tages-Inzidenz im Landkreis Calw von 200 pro 100.000 Einwohner an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten wird.

 In Ziffer 6 der beigefügten Allgemeinverfügung ist der Betrieb von öffentlichen und privaten Sportanlagen und Sportstätten sowie Schwimm-, Hallen-, Thermal-, Spaßbädern und sonstigen Bädern auch für den Schulsport untersagt.

Der Sportunterricht in der Grund- und Werkrealschule kann folglich nicht mehr in der Wimberghalle bzw. der Berufsschulhalle/im Schwimmbad Althengstett stattfinden. Die Unterrichtsstunden „Sport“ fallen dadurch nicht weg, sondern werden für andere Fächer/Inhalte eingesetzt.

Hier kann man die Allgemeinverfügung nachlesen:

2020-12-08 Allgemeinverfügung Umsetzung Erlass Hotspot

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